Massagen
für Ihre Gesundheit


Hygienekonzept

Terminvereinbarung

Voraussetzung für eine Terminvereinbarung ist, das der Kunde keine ansteckenden Krankheiten aufweist (z.B. COVID-19).

Sollten der Kunde Symptome haben, die den Verdacht einer Infektion begründen, ist von einer Terminvereinbarung abzusehen. Das gilt selbstverständlich auch wenn sich der Kunde bereits in Quarantäne befindet.

Sollten sich unglicklicherweise beim Kunden zwischen der Terminvereinbarung und dem Termin obige Gegebenheiten dahingegen ändern, wird der Kunde gebeten, mir diese umgehend mitzuteilen, um eine passende Terminplanung durchführen zu könnnen. Der Termin wird dann verschoben oder abgesagt.

Kontaktdaten des Kunden sowie Zeitpunkt des Betretens & Verlassens sind zu dokumentieren, um eine etwaige Infektionskette nachvollziehen zu können. Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.

Ferner wird der Kunde gebeten, mir auch nach der Behandlung mitzuteilen, wenn bei ihm Symptome auftreten, die auf COVID-19 hinweisen. Das beinhaltet auch den Gesundheitsstatus aller Personen aus dem Umfeld des Kunden.

Regelmäßiges Lüften, empfohlen sind alle 20 Minuten, dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. In geschlossenen Räumen kann die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen. Durch das sogenannte Stoß-Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. Daher bitte ich Sie als meine Kunden vor dem Termin, das Zimmer im Vorwege zu lüften.


Beim Termin

Auf Höflichkeitsgesten , wie zum Beispiel Händeschütteln, Umarmungen etc., wird verzichtet.

Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Gemeint sind: Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA) ist hinzuweisen.

Desweiteren wird der Kunde gebeten, vor der Massage zu duschen.

In der Zeit baue ich meine Masssageliege und Equipment auf und desinfiziere anschließend noch einmal meine Hände.

Bei der Massage benutze ich jeweils nur "frische Unterlagen und Handtücher".

Utensilien, die ich auch bei weiteren Kunden dabei habe (Öle, Schalen, Musik usw.) werden ausschließlich von mir berührt.

Beim Betreten des "Massageraums" muß der Kunde wieder seinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Während der Massage trage ich die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz, den ich selbstverständlich nach jedem Kunden wechsle.

Während der Massage sollte eine Unterhaltung auf ein Minimum reduziert werden. Beim Nachgespräch hingegen können wir uns unter Einhaltung der Abstandsregeln denn sehr gerne wieder unterhalten.

Bei der Ganzkörpermassage, die ein Berühren der Handflächen des Kunden beinhalteten, wird der Kunde gebeten, zusätzlich zum Duschen auch die Hände vor der Anwendung mit Desinfektionsmittel zu desinfizieren, welches er selbstverständlich von mir bekommt.

Solange die erhöhten Hygieneschutzmaßnahmen gelten, verzichte ich auf jegliche Behandlungen, die den Kopf und den Hals betreffen.


Nach der Anwendung

Nach der Behandlung, wenn der Kunde noch auf der Massageliege seine Ruhephase genießt, wasche ich in der Zwischzeit meine Hände.

Anschließend werden von mir alle benutzen Handtücher in eine zweite Tasche verstaut.

Danach desinfiziere ich mir abermals die Hände.

Abschließend desinfiziere ich die Massageliege bzw. mein Equipment und verstaue sie wieder in die Transport-Tasche bzw. entsprechenden Taschen.

Benutzte Handtücher sowie meine Arbeitskleidung werden zuhause sofort separat bei 60 Grad gewaschen.



 
 
 
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